Deutschland
Großbritannien (UK)
Niederlande
Sie sind hier:  Schuhputzer

AGB

1. Haftung

Für Beschädigungen oder Verlust der Utensilien der / des Schuhputzer haftet im vollen Umfang der Vertragspartner, sofern die Beschädigung und der Verlust nicht durch die / den Schuhputzer entstanden sind. Alle beschädigten oder entwendeten Künstlerutensilien müssen zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden. Bei Nichteinhaltung des Dienstleistungsvertrages hat der schuldige Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage zu zahlen. Ausgenommen einer der Vertragspartner kann zu den vereinbarten Angaben im Dienstleistungsvertrag zu den gleichen Daten und zu den gleichen Konditionen gleichwertigen Ersatz schaffen. Der Schuhputzer / Elisabeth Nitschmann übernimmt keinerlei Haftung für Veranstaltungen die durch widrige Umstände, wie Regen, Schnee oder sonstige Ereignisse ausfallen müssen. Der Aufbau der Utensilien des / der Schuhputzer erfolgt generell kurz vor Veranstaltungsbeginn. Sollte ein früherer Aufbau erwünscht werden, so beginnt die Haftung des Vertragspartners ab diesem Zeitpunkt.

2. Zahlungsbedingungen

Preise werden in Euro angegeben und sind - wenn nicht anders erwähnt - Nettopreise, die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird gesondert berechnet. Die Gage ist frei von Abzügen in bar sofort nach Veranstaltungsende oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Wird Vorkasse geleistet so gewähren wir 3 % auf den Nettobetrag.

3. Der Auf- Abbau

Der Aufbau der Utensilien des / der Schuhputzer erfolgt generell kurz vor Veranstaltungsbeginn. Sollte ein früherer Aufbau gewünscht werden, so sind sämtlich damit verbundene Kosten vom Vertragspartner zu tragen. Der Abbau erfolgt sofort nach Veranstaltungsende laut Dienstleistungsvertrag. Ist der sofortige Abbau nicht möglich, hat der Vertragspartner den Stundensatz laut Dienstleistungsvertrag bis zum möglichen Abbau zu zahlen.

4. An - und Abfahrt

Die An- und Abfahrt innerhalb Krefeld wird mit 25,00 Euro Netto berechnet. Die An- und Abfahrt außerhalb Krefeld wird mit 0,40 Euro Netto je Wegstrecke berechnet.

5. Spesen

Kosten für Getränke im üblichen Rahmen übernehmen im vollen Umfang die Vertragspartner. Liegen zwischen An- und Abreise mehr als 6 Stunden (Zeitrechnung erfolgt folgendermaßen: Abfahrt Krefeld - Ankunft Krefeld) so hat der Vertragspartner für eine warme Mahlzeit zu sorgen. Sollte die An- und Abreise nicht am gleichen Tag erfolgen können oder der / die Schuhputzer sind für mehrere Tage gebucht, so sind vom Vertragspartner die Übernachtungskosten und die Verpflegung im vollen Umfang zu tragen.

6. Sonstiges

Der/die Schuhputzer benötigt kostenfreie Parkplätze in Höhe der gebuchten Schuhputzer, für die der Vertragspartner zu sorgen hat. Nicht kostenfreie Parkplätze werden in Rechnung, der entstandenen Kosten, gestellt. Eventuell anfallende Eintrittskarten für Messen etc. oder Kautionen sind vom Vertragspartner zu zahlen. Maßgebend ist allein der schriftliche Dienstleistungsvertrag. Änderungen, Ergänzungen sowie Verzicht auf die Schriftform können nur schriftlich vereinbart werden. Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Dienstleistungsvertrag entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Krefeld. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung aus irgendeinem Grund nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

© Der Schuhputzer / Elisabeth Nitschmann

Download

Allgemeine Geschäftsbedingungen [203 KB]